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Cash Lister Zur Startseite

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Cash Lister – ausschließlich für Unternehmer

Stand: 26.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Cash Lister“ zwischen Jannis Hennch, Cash Lister, Unterdorfstraße 21-1, 78315 Radolfzell (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden.
  2. Cash Lister wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angeboten, also natürlichen oder juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist ein gewerbliches eBay-Verkäuferkonto. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Vor dem Abschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt (§ 3 Abs. 2). Der Anbieter kann vor und nach Vertragsschluss einen Nachweis verlangen, etwa eine Gewerbeanmeldung, die USt-IdNr. oder das gewerbliche eBay-Verkäuferkonto. Anfragen von Verbrauchern lehnt er ab; ebenso kann er Anfragen ablehnen, wenn ein verlangter Nachweis ausbleibt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit beschränkte Nutzung der Software Cash Lister. Cash Lister ist eine Erweiterung für den Browser Google Chrome. Sie wird durch Dienste auf dem Server des Anbieters ergänzt, unter anderem Benutzerkonto, Zuteilung von Produkten (§ 8), Sicherung der Einstellungen und geräteübergreifende Statusanzeige.
  2. Zum Funktionsumfang gehören das Finden und Sammeln von Produkten, das automatische Einstellen von Angeboten bei eBay einschließlich KI-gestützter Titel, die laufende Prüfung von Preisen und Lieferbarkeit mit Anpassung der eBay-Angebote sowie Auswertungen der eigenen Verkäufe. Soweit Cash Lister das Einstellen von Angeboten aus einer Datei anbietet, gehört dazu die vorübergehende Bereitstellung der Produktbilder für eBay auf dem Server des Anbieters; auf diesem Weg kann jeder Shop bis zu 500 Angebote je Kalendertag (deutsche Zeit) einstellen. Maßgeblich ist der Funktionsumfang bei Vertragsschluss; Änderungen richten sich nach Absatz 5.
  3. Die Software läuft auf einem Gerät des Kunden in dessen Browser und handelt dort mit den Konten des Kunden bei eBay und Amazon. Welche Produkte der Kunde zu welchen Preisen anbietet, entscheidet er selbst.
  4. Nicht geschuldet sind ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (zum Beispiel Verkäufe, Umsätze oder Spannen), die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Amazon oder eBay übernommenen Daten sowie die Richtigkeit der von der KI erzeugten Inhalte.
  5. Der Anbieter darf die Software nur ändern, um sie an Änderungen bei eBay, Amazon, OpenAI oder Google Chrome anzupassen, um Sicherheitslücken zu schließen oder rechtliche Vorgaben zu erfüllen oder um Funktionen zu verbessern oder zu vereinfachen – und nur, soweit der Funktionsumfang nach Absatz 2 dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen kündigt er mindestens zwei Wochen vorher in Textform an, soweit sie nicht kurzfristig durch Dritte oder durch eine Sicherheitslücke erzwungen werden. Entfällt eine wesentliche Funktion dennoch ersatzlos, etwa weil eBay oder Amazon sie unmöglich machen, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen; für den laufenden Abrechnungszeitraum bereits gezahlte Entgelte erstattet der Anbieter dann anteilig.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Cash Lister auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Wer Cash Lister nutzen möchte, nimmt über das Anfrageformular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit dem Anbieter auf.
  2. Der Anbieter legt daraufhin ein Benutzerkonto an und schickt dem Kunden einen persönlichen Zahlungslink. Die Zahlungsseite nennt die Anzahl der Shops, den monatlichen Preis und den Tag der ersten Abbuchung. Damit bietet der Anbieter den Vertrag zu den dort angezeigten Bedingungen und diesen AGB an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im anschließenden Bestellvorgang bei Stripe das Abonnement abschließt. Vorher bestätigt er dort durch Ankreuzen eines Pflichtfelds, dass er als Unternehmer handelt (§ 14 BGB), und stimmt diesen AGB zu; ohne diese Bestätigung ist kein Abschluss möglich.
  3. Der Kunde erhält seine Zugangsdaten und eine Einrichtungsdatei. Er installiert die Erweiterung in Google Chrome und liest dort die Einrichtungsdatei ein; sie bringt die Einstellungen und den Zugang mit. Der Anbieter kann den Zugang schon vor Vertragsschluss zum Einrichten freischalten. Der Zugang steht dann am Tag der Freischaltung und an den zwei folgenden Kalendertagen zur Verfügung; kommt der Vertrag bis dahin nicht zustande, wird er gesperrt. Für diese Einrichtungszeit fällt kein Entgelt an.
  4. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB ist im Bestellvorgang verlinkt und kann dort abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden; auf Wunsch sendet der Anbieter sie zusätzlich per E-Mail. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB).
  6. Bestehen zwischen den Parteien bereits Vereinbarungen über die Nutzung von Cash Lister, tritt dieser Vertrag mit seinem Abschluss an ihre Stelle. Zeiträume, die der Kunde nach der bisherigen Vereinbarung schon bezahlt hat, bleiben bezahlt und werden nicht erneut berechnet; die erste Abbuchung erfolgt an dem Tag, den die Zahlungsseite nennt.

§ 4 Nutzungsrecht und Zugang

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Cash Lister für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, beschränkt auf die gebuchte Anzahl an Shops. Ein Shop ist ein eBay-Verkäuferkonto.
  2. Der Kunde darf die Software und seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder Dritten zugänglich machen. Mitarbeiter des Kunden, die für dessen Shops tätig sind, gelten nicht als Dritte.
  3. Der Kunde darf die Software nicht bearbeiten, zurückentwickeln oder dekompilieren und keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen, etwa die Anmeldung oder die Zuteilung von Produkten – soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies zwingend erlauben.
  4. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Der Anbieter kann den Zugang in diesem Fall vorübergehend sperren und neue Zugangsdaten vergeben.
  5. Mit dem Ende des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht.

§ 5 Preise

  1. Die Nutzung kostet 150 Euro pro Monat für den ersten Shop und 50 Euro pro Monat für jeden weiteren Shop.
  2. Alle Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent.
  3. Kosten für die Nutzung der Schnittstelle von OpenAI sind nicht enthalten; sie entstehen beim Kunden direkt gegenüber OpenAI. Dasselbe gilt für Gebühren von eBay, Amazon und anderen Anbietern, deren Dienste der Kunde nutzt.
  4. Der Anbieter kann dem Kunden eine Änderung der Preise für künftige Abrechnungszeiträume in Textform anbieten, mindestens vier Wochen bevor sie gelten soll. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt, etwa per E-Mail oder durch Bestätigung auf der Zahlungsseite. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter; beide Seiten können ihn dann nach § 7 Abs. 2 kündigen. Darauf weist der Anbieter in seinem Angebot hin.

§ 6 Zahlung, Zahlungsverzug und Sperre

  1. Das Entgelt ist für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Ein Abrechnungszeitraum dauert einen Monat. Der erste beginnt an dem Tag der ersten Abbuchung, den die Zahlungsseite vor Vertragsschluss nennt; nennt sie den Tag des Abschlusses, beginnt er mit dem Vertragsschluss. Nennt die Zahlungsseite einen kürzeren ersten Zeitraum, etwa bis zum nächsten Monatsersten, wird dieser anteilig berechnet. Die Zeit vor dem ersten Abrechnungszeitraum ist bereits bezahlt (§ 3 Abs. 6) oder unentgeltlich.
  2. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Karte oder SEPA-Basislastschrift, je nachdem, was der Bestellvorgang anbietet. Das Entgelt wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eingezogen. Eine Lastschrift kündigt Stripe im Auftrag des Anbieters spätestens zwei Kalendertage vor dem Einzug per E-Mail an; beim ersten Einzug genügen die Angaben auf der Zahlungsseite. Rechnungen erhält der Kunde als PDF per E-Mail oder im Kundenportal von Stripe. Mit beidem ist der Kunde einverstanden. Schreibt das Gesetz eine E-Rechnung in einem strukturierten Format vor, erhält er sie in diesem Format.
  3. Bei SEPA-Lastschrift sorgt der Kunde für ausreichende Deckung seines Kontos. Wird eine Lastschrift zurückgegeben oder zurückgebucht oder eine Kartenzahlung angefochten, gilt das Entgelt insoweit als nicht bezahlt, es sei denn, die Belastung war unberechtigt. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er.
  4. Ist das Entgelt für einen Abrechnungszeitraum drei Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Anbieter den Zugang zu allen Shops des Kunden sperren. Bei SEPA-Lastschrift steht erst einige Werktage nach dem Einzug fest, ob er gelungen ist; solange der Einzug läuft und kein Fehlschlag bekannt ist, wartet der Anbieter mit der Sperre bis zu zwei weitere Wochen. Schlägt ein Einzug fehl oder wird eine Zahlung nach Absatz 3 zurückgebucht, nachdem die drei Tage vergangen sind, kann er sofort sperren. Über einen fehlgeschlagenen Einzug informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich in Textform, etwa per E-Mail; das kann auch durch eine E-Mail von Stripe geschehen. Den Tag, ab dem gesperrt wird, zeigt außerdem die persönliche Zahlungsseite. Eine anteilige Nachberechnung nach § 7 Abs. 4 allein führt nicht zu einer Sperre. Nach Eingang der Zahlung hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf, in der Regel automatisch.
  5. Während einer Sperre bleiben Benutzerkonto, gesicherte Einstellungen und die Zuteilungen bereits bei eBay angebotener Produkte erhalten. Reservierte, noch nicht angebotene Produkte können nach § 8 Abs. 4 freigegeben werden, wenn die Sperre länger als 14 Tage dauert. Das offene Entgelt bleibt geschuldet. Weitere Rechte des Anbieters, insbesondere nach § 7 Abs. 5 und 6, bleiben unberührt.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird in monatlichen Abrechnungszeiträumen abgerechnet (§ 6 Abs. 1).
  2. Beide Seiten können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde kann über das Kundenportal von Stripe oder per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung vor dem Ende des Abrechnungszeitraums.
  3. Der Anbieter bestätigt jede Kündigung unverzüglich in Textform mit dem Tag, an dem der Vertrag endet, und stellt die Abbuchung zu diesem Tag ein. Wird nach dem Vertragsende versehentlich noch abgebucht, erstattet der Anbieter den Betrag.
  4. Weitere Shops bucht der Kunde per E-Mail beim Anbieter hinzu; einzelne Shops bestellt er ebenso ab. Der Anbieter schaltet einen hinzugebuchten Shop frei und nimmt einen abbestellten Shop aus dem Abonnement, jeweils unverzüglich oder auf Wunsch des Kunden zu einem späteren Tag. Ab diesem Tag wird für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums anteilig verrechnet: Ein hinzugebuchter Shop wird anteilig nachberechnet, ein abbestellter anteilig gutgeschrieben, jeweils mit der nächsten Rechnung. Ein Guthaben wird mit den folgenden Entgelten verrechnet. Solange ein Zeitraum läuft, den der Kunde vor seiner ersten Abbuchung über Stripe bereits bezahlt hat (§ 3 Abs. 6), wird nicht anteilig verrechnet; die Änderung wirkt sich dann erst ab der ersten Abbuchung aus. Bestellt der Kunde alle Shops ab, gilt das als Kündigung nach Absatz 2.
  5. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume mit dem Entgelt oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug ist, oder wenn er trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 4, § 9 oder § 10 verstößt. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht, etwa bei einer Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte.
  6. Bleibt das Entgelt auch nach den weiteren Einzugsversuchen offen, die Stripe nach einem fehlgeschlagenen Einzug unternimmt, kann der Anbieter den Vertrag in Textform zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen, in dem die Kündigung zugeht. Er stellt die Abbuchung bei Stripe dann ein. Bis zum Vertragsende fällig gewordene Entgelte bleiben geschuldet.
  7. Bei einer Kündigung nach Absatz 2 oder 6 endet der Vertrag mit dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums; für diesen Zeitraum gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet. Endet der Vertrag vorher, etwa durch Kündigung aus wichtigem Grund (Absatz 5) oder nach § 2 Abs. 5, erstattet der Anbieter das im Voraus gezahlte Entgelt für die Zeit nach Vertragsende anteilig, soweit ihm keine Gegenansprüche zustehen. Ein Guthaben nach Absatz 4, das bei Vertragsende noch nicht verrechnet ist, erstattet er ebenfalls.
  8. Nach dem Ende des Vertrags sperrt der Anbieter den Zugang; die Software kann dann nicht mehr genutzt werden. Die Zuteilungen des Kunden gibt er nach § 8 Abs. 5 frei.
  9. Seine Einstellungen kann der Kunde jederzeit über die Export-Funktion der Erweiterung sichern. Außerdem kann er während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende per E-Mail eine Kopie der Daten anfordern, die auf dem Server des Anbieters zu seinem Konto gespeichert sind, insbesondere der gesicherten Einstellungen und der Liste der ihm zugeteilten Produkte mit Status und Zeitpunkten. Der Anbieter stellt sie kostenlos in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, etwa als JSON- oder CSV-Datei. Ausgenommen sind Daten anderer Kunden, Sicherheits- und Sitzungsdaten, vorübergehend abgelegte Produktbilder und der Programmcode.
  10. Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht der Anbieter die zum Konto des Kunden gespeicherten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder der Anbieter die Angaben zum Vertragsschluss (Zeitpunkt, AGB-Fassung, Kennung des Bestellvorgangs) bis zum Ablauf der Verjährung zum Nachweis benötigt; eine rechtzeitig angeforderte Kopie stellt er vorher bereit. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 8 Zuteilung von Produkten

  1. Cash Lister teilt jedes Amazon-Produkt (ASIN) über den Server des Anbieters grundsätzlich nur einem Shop zu. So verhindert die Software, dass Kunden von Cash Lister dasselbe Produkt anbieten und sich gegenseitig Konkurrenz machen.
  2. Ein Produkt erhält der Shop, der es zuerst reserviert – etwa beim Sammeln oder beim Listen. Ist ein Produkt bereits einem anderen Shop zugeteilt, kann der Kunde es nicht übernehmen und nicht über Cash Lister listen. Welchem Shop ein Produkt zugeteilt ist, erfahren andere Kunden nicht.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuteilung bestimmter Produkte oder einer bestimmten Anzahl von Produkten.
  4. Reservierte Produkte, die der Kunde noch nicht bei eBay anbietet, gibt der Anbieter frühestens frei,
    1. 30 Tage nach der Reservierung, wenn der Kunde sie bis dahin nicht bei eBay anbietet, oder
    2. wenn Cash Lister für den Shop 14 Tage lang keine Verbindung zum Server des Anbieters hatte, etwa weil die Erweiterung nicht genutzt wurde oder der Zugang nach § 6 Abs. 4 gesperrt war.
    Bei eBay angebotene Produkte sind davon nicht betroffen; für sie gilt Absatz 5.
  5. Angebotene Produkte werden freigegeben, wenn sie beim Abgleich nicht mehr unter den aktiven eBay-Angeboten des Kunden sind. Nach dem Ende des Vertrags gibt der Anbieter alle Zuteilungen des Kunden frei, spätestens mit der Löschung seiner Daten nach § 7 Abs. 10.
  6. Der Anbieter kann für einzelne Arten von Reservierungen oder allgemein längere Fristen vorsehen als nach Absatz 4. Eine längere Frist verkürzt er nur mit einer Ankündigung von vier Wochen in Textform und nie unter die Fristen nach Absatz 4.
  7. Die Zuteilung wirkt nur zwischen den Kunden von Cash Lister. Vor Wettbewerb durch andere eBay-Verkäufer schützt sie nicht.
  8. Der Anbieter schuldet keine lückenlose Verhinderung von Doppelungen, etwa bei Störungen des Servers oder bei Angeboten, die außerhalb von Cash Lister eingestellt werden. Erkennt die Software eine Doppelung, hat der Shop Vorrang, dem das Produkt zuerst zugeteilt wurde; der andere Kunde wird darauf hingewiesen und beim Beenden des doppelten Angebots unterstützt.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Für seine Angebote bei eBay ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
    • er die Nutzungsbedingungen und Grundsätze von eBay und Amazon einhält, auch soweit sie die automatisierte Nutzung oder die Beschaffung der angebotenen Waren betreffen,
    • seine Angebote keine Rechte Dritter verletzen – insbesondere Marken-, Urheber- und Designrechte, etwa an Produktbildern und -texten – und er Beanstandungen im eBay-Programm zum Schutz von Rechteinhabern (VeRO) beachtet,
    • seine Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, etwa zu Pflichtangaben, Preisangaben, Widerrufsbelehrung und Produktsicherheit (GPSR),
    • er die angebotenen Waren liefern kann.
  2. Inhalte, die Cash Lister automatisch erzeugt oder übernimmt – insbesondere KI-Titel, Artikelmerkmale, Bilder, Preise und Änderungen von Bestand und Angeboten –, prüft der Kunde in eigener Verantwortung. Preisregeln und die übrigen Einstellungen legt der Kunde selbst fest.
  3. Für die KI-Funktionen braucht der Kunde einen eigenen API-Schlüssel bei OpenAI. Den Vertrag mit OpenAI schließt er selbst, und er trägt die dort anfallenden Kosten.
  4. Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen: einen Computer mit Windows oder macOS und einer aktuellen Version von Google Chrome, eine stabile Internetverbindung und ein gewerbliches eBay-Verkäuferkonto. Updates, die der Anbieter bereitstellt, installiert er zeitnah.
  5. Der Kunde sichert seine eigenen Daten regelmäßig, etwa über die Export-Funktion der Erweiterung.
  6. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Angeboten des Kunden oder auf einem Verstoß gegen die Pflichten aus diesem Paragraphen beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, höchstens in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an und gibt ihm Gelegenheit, sie abzuwehren.
  7. Inhalte, die die Erweiterung für den Kunden auf dem Server des Anbieters ablegt – etwa Produktbilder und die Sicherung der Einstellungen –, verantwortet der Kunde; Absatz 1 gilt entsprechend. Produktbilder bewahrt der Anbieter höchstens 30 Tage auf. Inhalte, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, darf der Anbieter löschen oder sperren; er teilt das dem Kunden mit Begründung in Textform mit. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Einwände gegen eine Löschung oder Sperre nimmt der Anbieter per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse entgegen.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Der Kunde behandelt nicht öffentliche Informationen über Cash Lister vertraulich. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten, Einrichtungsdateien, Anleitungen und Mitteilungen des Anbieters sowie Aufbau, Bedienung und Arbeitsweise der Software, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. Er gibt sie nicht an Dritte weiter, auch nicht als Bildschirmfotos oder Videos. Mitarbeiter und Beauftragte, die für seine Shops tätig sind, verpflichtet er entsprechend; für ihr Handeln ist er verantwortlich.
  2. Der Kunde darf die Software und die Einrichtungsdateien nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder nachbauen und den Datenaustausch mit dem Server des Anbieters nicht auswerten, um eine gleichartige Software oder einen gleichartigen Dienst zu entwickeln, entwickeln zu lassen oder anzubieten. Die Befugnisse nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben unberührt.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die der Kunde unabhängig vom Anbieter erlangt hat, Weitergaben an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sowie Weitergaben, zu denen der Kunde gesetzlich, behördlich oder gerichtlich verpflichtet ist oder die er gegenüber Plattformen wie eBay oder Amazon zur Wahrung seiner Rechte braucht, etwa bei der Prüfung seines Kontos. Der Austausch mit anderen Kunden in den Kanälen, die der Anbieter dafür bereitstellt, bleibt erlaubt.
  4. Diese Pflichten gelten auch nach dem Ende des Vertrags.

§ 11 Verfügbarkeit und Abhängigkeit von Drittanbietern

  1. Cash Lister arbeitet mit den Websites und Schnittstellen von eBay, Amazon und OpenAI sowie mit Google Chrome. Diese Anbieter können ihre Seiten, Schnittstellen und Bedingungen jederzeit ändern. Dadurch können einzelne Funktionen vorübergehend eingeschränkt sein oder ausfallen. Der Anbieter passt die Software in angemessener Zeit an, soweit ihm das technisch und wirtschaftlich zumutbar ist; eine bestimmte Frist oder ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
  2. Für Maßnahmen von eBay, Amazon oder OpenAI – etwa Sperren oder Einschränkungen von Konten, Sicherheitsabfragen oder Nutzungsgrenzen – ist der Anbieter nicht verantwortlich, es sei denn, er hat sie zu vertreten.
  3. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Server. Wartungsarbeiten hält er möglichst kurz und kündigt sie nach Möglichkeit vorher an.
  4. Die Rechte des Kunden nach § 2 Abs. 5 und § 12 sowie die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt.

§ 12 Störungen und Mängel

  1. Der Kunde meldet Störungen und Mängel per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
  2. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist – nach seiner Wahl durch Korrektur, durch Bereitstellung einer neuen Version oder durch eine zumutbare Umgehungslösung.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten, die beim Kunden gespeichert sind, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig gesichert hätte. Für die Sicherung der Einstellungen auf dem Server des Anbieters gelten die Absätze 1 bis 3.
  5. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung.
  2. Für Daten, die der Kunde mit Cash Lister in seinem eigenen Browser verarbeitet – etwa Käuferdaten aus seinen eBay-Berichten oder Daten, die er mit seinem eigenen Schlüssel an OpenAI sendet –, ist der Kunde selbst verantwortlich. Diese Daten werden nicht an den Server des Anbieters übertragen.
  3. Für die Vertrags-, Konto- und Zahlungsdaten und die übrigen Daten, die sein Server für Cash Lister speichert, ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO) findet nicht statt. Der Kunde gibt deshalb in Felder, die auf dem Server gesichert werden – etwa Einstellungen, Sperrliste oder Gerätenamen –, keine personenbezogenen Daten Dritter ein. Unterstützung, bei der der Anbieter Zugriff auf Geräte oder Daten des Kunden erhält, etwa per Bildschirmfreigabe, leistet er nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Software – und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungen und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert; für Preise gilt § 5 Abs. 4, für Änderungen der Software § 2 Abs. 5.
  2. Der Anbieter holt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen nach Möglichkeit ausdrücklich ein, etwa per E-Mail oder durch eine Bestätigung auf der Zahlungsseite oder in der Erweiterung.
  3. Im Übrigen teilt der Anbieter Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann ihn dann nach § 7 Abs. 2 kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Radolfzell. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; § 305b BGB bleibt unberührt.
  4. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).